Meldungsrelevant sind sämtliche Verhaltensweisen, Risiken, Straftaten und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil natürlicher oder juristischer Personen oder zum Nachteil des öffentlichen Interesses. Da keine umfassende und eindeutige Liste von meldungsrelevanten Delikten existiert, kann die Meldung begangene oder versuchte Handlungen oder Unterlassungen zum Gegenstand haben, die
- strafrechtlich relevant sind,
- gegen die Verhaltenskodizes oder andere Unternehmensvorschriften verstoßen und mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden können,
- einen finanziellen Schaden für die betreffende Behörde oder eine andere öffentliche Einrichtung nach sich ziehen können,
- das Ansehen der Einrichtung schädigen können,
- die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten, der Nutzer und der Bürger gefährden oder die Umwelt schädigen können,
- den Nutzern der Einrichtung, den Beschäftigten und anderen Personen, die bei der Einrichtung einer Tätigkeit nachgehen, zum Nachteil gereichen.
Whistleblowing liegt nicht vor bei persönlichen Beschwerden, Forderungen und Anliegen, die in den Bereich des Arbeitsverhältnisses fallen oder die den Bereich der Beziehungen zu Vorgesetzten oder Kollegen betreffen, für die auf die einschlägigen Vorschriften und Verfahren zu verweisen ist.
Die gemeldeten rechtswidrigen Handlungen müssen Sachverhalte betreffen, von denen die hinweisgebende Person aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses und ihrer Stellung direkt oder indirekt, auch zufällig, Kenntnis erhalten hat.
Meldungen, die auf Verdacht oder Klatsch beruhen, können hingegen nicht als schützenswert angesehen werden, da die Interessen Dritter, die Gegenstand der gemeldeten Informationen sind, berücksichtigt werden müssen und gleichzeitig vermieden werden muss, dass die Behörde oder Einrichtung interne Kontrollen durchführt, die möglicherweise nutzlos und jedenfalls kostspielig sind.
Schließlich bleibt die Anforderung der Wahrheitstreue des Sachverhalts zum Schutz der gemeldeten Person bestehen.
Als Beispiel werden im Folgenden einige Delikte aufgelistet, die bei der Meldung zur Auswahl stehen:
- Bestechung
- Aufforderung zur Bestechung
- Missbrauch
- Diebstahl
- Rechtswidriges Verhalten
- Mobbing
- Fernbleiben vom Dienst
- Gewalttätiges oder belästigendes Verhalten
- Sonstiges
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