WHISTLEBLOWING

Wie vom italienischen Gesetz Nr. 179 vom 30. November 2017 „Bestimmungen zum Schutz der Personen, die Straftaten oder Unregelmäßigkeiten melden, von denen sie im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalten haben“ vorgeschrieben, das seit dem 29. Dezember 2017 in Kraft ist (sog. WHISTLEBLOWING) und kürzlich durch das GvD Nr. 24/2023 und das GvD Nr. 90/2017 (sog. Dekret zur Bekämpfung der Geldwäsche) geändert wurde, hat sich Maddalena S.p.A. mit einem geeigneten IT-System zur Bearbeitung dieser Meldungen ausgestattet.

Das neue Gesetz ist noch umfassender an die DSGVO 679/2016 angepasst, um einen besseren SCHUTZ der hinweisgebenden/gemeldeten Person als „betroffene Person“ bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten, und geht darüber hinaus, indem es Maßnahmen zur Vermeidung von Vergeltung gegen die hinweisgebende Person festlegt.

Um die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemäß GvD Nr. 231/2001, die Kartellaufsichtsbehörde und das SPT (Social Performance Team) von SA8000 zu übermitteln, für alle Mitarbeiter oder andere Personen unmittelbar verfügbar zu machen, wurde diese in drei spezifische Abschnitte unterteilte Seite eingerichtet, die als Meldestelle für Whistleblowing fungiert.

Was kann gemeldet werden?


MELDUNGEN AN DIE AUFSICHTSBEHÖRDE GEM. ORGANISATIONSMODELL 231/2001

Gemäß dieser Vorschrift können Beschäftigte und Mitarbeiter von Maddalena S.p.A. anonym Sachverhalte melden, die als anormal gelten und bei denen möglicherweise eine Rechtswidrigkeit oder jedenfalls ein Verstoß gegen die Grundsätze und Inhalte des Organisationsmodells gemäß GvD 231/2001 vorliegt. Die auf diesem Wege eingereichten Meldungen werden an den Leiter der Aufsichtsbehörde (gemäß GvD 231/2001), Ing. Giovanni Scalera, weitergeleitet. Maddalena S.p.A. und seine Aufsichtsbehörde garantieren die größtmögliche Vertraulichkeit über die in den Meldungen enthaltenen Sachverhalte und das Recht auf Anonymität.

Die Meldeformulare sind derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar.


MELDUNGEN AN DIE KARTELLAUFSICHTS-BEHÖRDE

Gemäß dieser Vorschrift können Beschäftigte und Mitarbeiter von Maddalena S.p.A. jegliche Verstöße gegen das Kartellrecht des Unternehmens anonym melden. Die auf diesem Wege eingereichten Meldungen werden vom Leiter der Kartellaufsichtsbehörde, RA Filippo Capomacchia, entgegengenommen. Maddalena S.p.A. und seine Aufsichtsbehörde garantieren die größtmögliche Vertraulichkeit über die in den Meldungen enthaltenen Sachverhalte und das Recht auf Anonymität.

Die Meldeformulare sind derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar.


MELDUNGEN SA8000

Gemäß dieser Vorschrift können Beschäftigte und Mitarbeiter von Maddalena S.p.A. Anregungen, Meldungen und Beschwerden, die das Managementsystem SA8000 betreffen, anonym einreichen. Die auf diesem Wege eingereichten Mitteilungen werden von den Arbeitnehmervertretern des Social Performance Teams entgegengenommen. Maddalena S.p.A. garantiert die größtmögliche Vertraulichkeit über die in den Meldungen enthaltenen Sachverhalte und das Recht auf Anonymität. Bei bewusst nicht anonymen Anregungen, Berichten und/oder Beschwerden wird garantiert, dass keine Diskriminierung gegen den Absender vorgenommen wird. Zur Meldung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Kontaktaufnahme mit dem Social Performance Team von SA8000 über das MELDEFORMULAR
  • Schriftliche Mitteilung an die Zertifizierungsstelle CISE per E-Mail an info@lavoroetico.org
  • Schriftliche Mitteilung an SAAS (Social Accountability Accreditation Service) per E-Mail an saas@saasaccreditation.org oder schriftliche Mitteilung an SAAS, 220 East 23rd Street, Suite 605, New York, New York 10010, USA (Fax: +212-684-1515).

Die Meldeformulare sind derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar.

Ein effizientes Whistleblowing-Management ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung von drei der Ziele der Agenda 2030.

Ziel 08 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Goal 16 Peace, justice and strong institutions

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